Moderne Ölheizungen nutzen bis zu 95 % der zugeführten Energie. Verglichen mit Anlagen aus den 70er Jahren bedeutet dies einen bis zu einem Drittel geringeren Energieverbrauch.
Effiziente Systeme
Auch für das Heizen mit Öl bieten wir effiziente Systeme an. Allerdings müssen Sie Ihre Heizung dann in der Regel im Keller installieren und Raum für einen Öltank einkalkulieren. Doch auch hier gibt es platzsparende Lösungen wie z. B. doppelwandige Batterietanks oder „unsichtbare” Erdtanks,
die jedoch bautechnischen Mehraufwand erfordern.
Dafür sind Sie bei der Brennstoffbevorratung flexibler und bestimmen selbst, wann Sie wo und wieviel Heizöl einkaufen.
Brennwert mit Öl
Brennwerttechnik lässt sich auch mit Ölheizkesseln nutzen. Je nach Heizsystem ist durch einen Wärmetauscher eine zusätzliche Energieeinsparung von bis zu 9 % möglich. Durch die Kombination z. B. eines Gussheizkessels mit einem integrierten Öl-Brennwert-Wärmetauscher wird eine Energieausnutzung von bis zu 102 % erreicht und langfristig Geld gespart.
Das neue Gebäudeenergiegesetz 2024
Um bis 2045 klimaneutral zu werden, sind seit 1. Januar 2024 in Neubaugebieten nur noch Heizsysteme zugelassen, die mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien nutzen. Für Bestandsgebäude sowie für Neubauten in Baulücken gelten längere Übergangsfristen. Das hängt mit der Kommunalen Wärmeplanung (WPG) zusammen, die eng mit dem GEG verbunden ist.
Wichtig:
- Die Pflicht zum Erneuerbaren Heizen gilt seit 1. Januar 2024 nur für den Einbau neuer Heizungen. Existierende Anlagen dürfen weiter genutzt und bei Defekten auch repariert werden.
- Bis zum 31. Dezember 2023 durften alte Gas- und Ölheizungen noch ohne weitere Auflagen durch neue ersetzt werden.
- Seit dem 1. Januar 2024 ist der Einbau von Gas- und Ölheizungen im Bestand wie in Neubauten (außerhalb von Neubaugebieten) nur noch eingeschränkt zulässig. Außerdem sind Übergangsfristen und Nebenanforderungen (steigende EE-Anteile) zu beachten und es ist die Beratung durch ein Fachunternehmen (z. B. Fachhandwerker, Energieberater oder Schornsteinfeger) vorgeschrieben.
- Für nach dem 1. Januar 2024 im Bestand neu eingebaute Gas- oder Ölheizungen sind zudem folgende Bioanteil-Pflichten zu berücksichtigen:
– ab 2029: 15 Prozent
– ab 2035: 30 Prozent
– ab 2040: 60 Prozent
Es kann deswegen auch sinnvoll sein, eine Gas- oder Ölheizung zu einer Hybridheizung zu erweitern, bei der die „mit fossilen Energieträgern betriebene Heizung“ durch ein nachhaltiges Heizsystem, beispielsweise eine Wärmepumpe, ergänzt wird. So gilt der geforderte Anteil Erneuerbaren Energien als erfüllt.
Das Gebäudeenergiegesetz – GEG (PDF)
Für die Auswahl des neuen Heizungssystemes ist eine umfassende Beratung notwendig.