Inspektion Gasleitung

Die Gasleitungsinspektion ist eine wichtige Aufgabe.
Als Betreiber einer Gasheizungsanlage haben Sie sich mit Erdgas für eine wirtschaftliche, umweltschonende und sichere Energie entschieden. Um Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit und Sicherheit möglichst optimal zu erhalten, lassen Sie Ihre Heizungsanlage regelmäßig warten.
Zur gesamten Gas-Anlage gehören aber nicht nur Kessel und Brenner, sondern auch Gasleitungen und Armaturen. Zusätzlich zur Wartung sollte eine Gasleitung einer eingehenden Sicherheitsinspektion in Verbindung mit einer Dichtigkeitsprüfung unterzogen werden. Denn Leitungen, die durch falsche Nutzung (z. B. Befestigungen schwerer Gegenstände an Gasrohren)
beschädigt oder durch Erderschütterungen oder spröde Hanfstellen undicht werden, stellen ein Risiko für Ihre Sicherheit dar.


Die Sicherheitsinspektion…

…der Gasleitungen ist Sache von dafür ausgebildeten Fachleuten.
Als Partner der Gasversorgung Vorpommern GmbH, sind wir mit unseren speziell geschulten Kundendiensttechnikern die Spezialisten für Gas-Sicherheitstechnik.
Mit dem elektronischen Leckmengenmeßgerät prüfen wir die Dichtheit Ihrer Gasleitung direkt vom Gasgerät aus, ohne Demontage des Gaszählers.
Die Dichtheitsprüfung erfaßt die gesamte Gasleitung, also auch nicht sichtbare Leitungsteile. Die Messung erfolgt schnell und absolut zuverlässig.

Das spart Ihnen Geld und gibt ihnen die Sicherheit, die Sie sich wünschen.


Die Maßnahmen

  • Ermittlung der Gebrauchsfähigkeit mit elektronischem Leckmengenmeßgerät
  • Überprüfen des Anlagenbetriebsdruckes
  • Kontrolle der Dichtheit des Gaszählers
  • Kontrolle der Leitungsbefestigungen
  • Kontrolle der Leitungsführung
  • Kontrolle der vorschriftsmäßigen Belüftung eingekasteter Leitungen
  • Funktionskontrolle der Absperrarmaturen
  • Überprüfung der Zugänglichkeit der Hauptabsperreinrichtung
  • Kontrolle auf unzuverlässige mechanische Belastung der Gasleitung

Mit der Durchführung…

… der Dichtheitsprüfung der Gasleitung erfüllen Sie auch Ihre rechtliche Verpflichtung, die sich aus der allgemeinen Verkehrssicherungsspflicht gemäß § 823 BGB und dem §12 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) ergeben. Zusätzlich wahren Sie ggfs. entstehende Ansprüche versicherungstechnischer Art.